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Bezüglich Corona
Die Landesregierung hat zwischenzeitlich die bisherige CoronaVO verlängert, die nun zunächst bis einschließlich
30.5.2022 gilt. Inhaltliche Änderungen für das Gastgewerbe gab es keine.
Was jetzt weiterhin gilt:
- Die bisherigen Zugangsregelungen in
Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch
Ungeimpfte (auch ohne Test)).
- Der Zutritt zu Diskotheken, Clubs und
clubähnlichen Betrieben ist ebenfalls unbeschränkt möglich, die bisherige Regelung 2G-Plus entfällt ersatzlos. Auch zu diesen Betrieben hat jeder Gast Zutritt, unabhängig vom Impfstatus
(Jugendschutzbeschränkungen u.Ä. gelten weiterhin).
- Die Maskenpflicht für Gäste in den Betrieben
(auch in Diskotheken) entfällt, Masken werden nur noch empfohlen.
Eine Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, in Arztpraxen, Einrichtungen des Rettungsdienstes etc.
- Mit dem Fall der Zugangsregelungen fallen
auch Testnachweise für den Zutritt weg.
- Die Masken- und Testpflicht von
Beschäftigten richtet sich nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung, vgl. unten.
- Der Abstand von 1,5 Metern wird ebenfalls
nur noch empfohlen.
- Gleiches gilt für Hygieneempfehlungen (das
bisher notwendige Hygienekonzept nach der alten CoronaVO ist entfallen).
- Schon seit 19.03.2022 gibt es keine
Personenbegrenzungen mehr für Ungeimpfte bei privaten Zusammenkünften/Veranstaltungen
- Ebenfalls sind zum 19.03.2022 schon die
Kapazitätsobergrenzen bei Veranstaltungen komplett entfallen.